Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen von stehlemodellbau
1. Allgemeines
1.1 Die nachfolgenden Bedingungen gelten unter Auschluss entgegenstehender Bedingungen für Verkauf und Lieferung von Waren durch stehlemodellbau. Durch Stillschweigen oder fehlenden Widerspruch unterwirft sich stehlemodellbau auch nicht teilweise
rgendwelchen Bedingungen des Geschäftspartners.
1.2 Änderungen und Nebenabreden sind nur gültig, wenn diese von stehlemodellbau schriftlich bestätigt wurden.
2. Angebot und Auftrag
2.1 Angebote von stehlemodellbau sind freibleibend.
2.2 An stehlemodellbau erteilte Aufträge werden erst nach ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung oder bei Beginn der Ausführung durch stehlemodellbau rechtsverbindlich. Dasselbe gilt für Auftragsänderungen und Auftragsergänzungen.
2.3 Verbesserungen und Änderungen der Ausführungen oder der Bauart der Waren bleiben ausdrücklich vorbehalten.
2.4 Angebote und Kostenvoranschlage sowie Zeichnungen oder sonstige Angebotsunterlagen bleiben Eigentum von stehlemodellbau. Urheberrechtliche Verwertungsrechte daran stehen nur stehlemodellbau zu. Ohne Zustimmung seitens stehlemodellbau dürfen diese weder vervielfältigt noch weitergegeben werden und sind auf erstes Verlangen an stehlemodellbau zurückzugeben.
3. Lieferung und Gefahrübergang
3.1 Die genannten Lieferfristen und Liefertermine gelten nur als annähernd, sofern sie nicht schriftlich und ausdrücklich als Fixtermin bestätigt sind. Teillieferungen und Teilleistungen durch stehlemodellbau sind zulässig. Bei von stehlemodellbau nicht zu vertretender Nichtbelieferung bzw. nicht richtiger oder nicht rechtzeitiger Belieferung durch ihre Lieferanten ist stehlemodellbau berechtig vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde wird davon unverzüglich in Kenntnis gesetzt.
3.2 Lieferung und Versand erfolgen auf Rechnung und Gefahr des
Käufers. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware das Lager von stehlemodellbau verlässt.
3.3 Ohne besondere Vereinbarung gilt als Lieferung der Ware deren Bereitstellung am Sitz von stehlemodellbau.
4. Preise
4.1 Die Preise verstehen sich ab Lager stehlemodellbau in St. Gallen, in Schweizer Franken CHF exkl. MWST, Zoll, Verzollung und weitere
Gebühren, sofern nicht anders Vermekt.
4.2 Die Kosten für Verpackung, Versicherung, Transport, Installation und Inbetriebnahme trägt der Käufer.
4.3 Alle Preisangaben von stehlemodellbau, auch diejenigen in der Auftragsbestätigung, sind freibleibend.
5. Währungsparitäten stehlemodellbau behält sich vor, alle belegbaren Zusatzkosten durch Währungsänderungen gegenüber dem Angebot oder der Auftragsbestätigung in Rechnung zu stellen.
6. Zahlungsbedingungen
6.1 Alle Rechnungen sind innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto zu bezahlen. Gerät der Käufer gegenüber von stehlemodellbau oder einem mit dieser verbundenem Unternehmen mit Zahlungen in Verzug oder entstehen bei
stehlemodellbau aus sonstigen Gründen, über die sie allein zu entscheiden hat, Zweifel an der
Zahlungsbereitschaft oder –fähigkeit des Käufers, so kann stehlemodellbau alle vereinbarten Lieferungen per Nachnahme ausführen. Auch kann stehlemodellbau bei Zahlungsverzug des Kunden unbeschadet ihrer sonstigen gesetzlichen Rechte, weitere Leistungen oder Lieferungen aus diesen und anderen Verträgen verweigern.
6.2 Rückbehalt von Zahlungen und die Verrechnung von nicht ausdrücklich anerkannten Gegen- ansprüchen sind ausgeschlossen.
6.3 Bei Zahlungsverzug hat der Käufer den gesetzlichen Verzugszins in der Höhe von 5% zu bezahlen. Zusätzlichwerden Bearbeitungskosten für dazu notwendige Korrespon- denzen und Inkassomassnahmen nach Aufwand in Rechnung gestellt.
7. Gewährleistung
7.1 Der Käufer ist verpflichtet, die Ware unverzüglich auf etwaige Qualitäts- oder Quantitäsmängel zu prüfen und Abweichungen sofort schriftlich zu rügen. Jegliche Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen, sofern die Rüge nicht innerhalb von 10 Arbeitstagen nach
Lieferung der Ware schriftlich bei stehlemodellbau eingeht. Die gesetzliche Regelung für versteckte Mängel bleibt vorbehalten.
7.2 Zu Recht reklamierte Ware wird nach Wahl von stehlemodellbau entweder gegen fehlerfreie Ware ausgetauscht oder repariert. Schlägt die Nachbesserung endgültig fehl, ist der Käufer zu Wandelung oder Minderung berechtigt.
7.3 Ausgeschlossen ist in jedem Fall die Gewährleistung seitens stehlemodellbau für Waren, die durch den Abnehmer oder einen Dritten verändert werden.
7.4 stehlemodellbau übernimmt keine Haftung für Drittpersonen, die direkt oder indirekt in Berührung mit den für den Käufer bestimmten Produkten zu Schaden kommen. Haftungsansprüche jeglicher Art sind somit ausgeschlossen.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Alle gelieferten Waren bleiben Eigentum von stehlemodellbau bis zu Erfüllung sämtlicher, auch streitiger Ansprüche aus der Geschäftsverbindung, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund (einschliesslich Verzugszinsen und Rechtsverfolgungskosten). Dies gilt auch, wenn der Käufer die Rechte an der für ihn bestimmten Ware unberechtigterweise an Dritte veräussern sollte.
8.2 Der Käufer erklärt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zum jeweiligen Eintrag der gelieferten Ware in das Eigentumsvorbehaltsregister der für ihn zuständigen Betreibungsamtes.
9. Haftung
9.1 Für Schäden, die dem Käufer oder Dritten durch fahrlässigen Gebrauch der von stehlemodellbau gelieferten Waren entstehen, ist letztere in keinem Fall haftbar.
9.2 Die Haftung von stehlemodellbau, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist beschränkt auf die Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ansprüche aus Produktehaftpflicht bleiben vorbehalten.
9.3 Die Haftung für Folgeschäden aller Art ist auf jeden Fall ausgeschlossen.
10. Übertragung und Erfüllungsort
10.1 Der Käufer darf bis zur vollständigen Bezahlung Rechte gegenüber stehlemodellbau nur nachvorheriger schriftlicher Vereinbarung mit stehlemodellbau auf Dritte übertragen.
10.2 Erfüllungsort für Leistungen des Kunden und stehlemodellbau ist CH-9034 Eggersriet
11. Rechtswahl und Gerichtsstand
Die Parteien unterstellen ihr Rechtsverhältnis ausdrücklich Schweizer Recht.
Als Gerichtsstand gilt der Rechtssitz von stehlemodellbau, CH-9034 Eggersriet ausdrücklich als vereinbart.